Wenn ich mit einem Mofa oder Moped unterwegs bin werde ich immer wieder darauf angesprochen mit welchem Führerschein man das jeweilige Teil bewegen darf

Ich kenne nur die alten Klassen 1er, 3er, 4er, 5er 

hier 

die neuen Klassen die ich im Internet gefunden habe 

(Angaben wie immer ohne Gewähr)

Inzwischen hat sich wieder vieles geändert am Besten schaut man beim TüV des jeweiligen Bundesland nach,

hier der Link zum TüV Süd ⇓

TüV Süd Führerscheinklassen 

Und hier noch die neueste Meldung vom ADAC unten (Link) anklicken ⇓

Führerschein ab 15

Überblick über Führerscheinklassen
 (gültig für Deutschland)


Klasse Mofa (Prüfbescheinigung)
maximal 25 km/h und max 50 ccm Hubraum
Mindestalter 15 Jahre
 Führerscheinausbildung: 6 Theoriestunden; 2 x 90 Minuten praktische Ausbildung

Klasse M
Moped, Mokick, Roller bis max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (gilt für neue Fahrzeuge; ältere Fahrzeuge je nach eingetragener Höchstgeschwindigkeit max. 50 km/h bzw. 60 km/h)
Mindestalter 16 Jahre
 Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden; in der praktischen Ausbildung keine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl 

Klasse A1
Leichtkraftrad bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)
Mindestalter 16 Jahre
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h
 Führerscheinausbildung: 16 Theoriestunden; 12 Fahrstunden 

Klasse A beschränkt
Für Bewerber unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34 PS), danach unbeschränkt
Alter 18-25 Jahre
 Führerscheinausbildung: wie Klasse A1 

Klasse A unbeschränkt
Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen.
Mindestalter 25 Jahre
 Führerscheinausbildung: wie Klasse A1 

Klasse S
Quads und Trikes bis max. 45 km/h, max. 50ccm und max. 4kW
Mindestalter 16 Jahre
 Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden; in der praktischen Ausbildung keine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl 

Klasse L
Land-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Mindestalter 16 Jahre
 Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden 

Klasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h, auch mit Anhänger.
 Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h 

Klasse B
Kraftwagen bis max. 3,5t, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg zul. Gesamtmasse. Auch Anhänger, dessen zul. GM kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz und die Kombination Kfz/Hänger 3,5t nicht überschreitet.
Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 Jahre für Modell "Begleitetes Fahren")
 Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden, 12 Fahrstunden 

Klasse BE
Berechtigung zum Fahren von Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Voraussetzung: Besitz der Klasse B
 Führerscheinausbildung: keine theoretische Ausbildung; 5 Fahrstunden 

 

Hinweis: Bei der Angabe von Theorie- und Fahrstunden wird von Doppelstunden ausgegangen.
 Die oben angegebene Stundenanzahl zur Ausbildung gilt für den Neuerwerb des Führerscheins. Beim Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringert sich in bestimmten Fällen die Mindestausbildungsdauer.

 


Frühester Zeitpunkt zum Beginn der Führerscheinausbildung:
 Ein halbes Jahr vor Geburtstag des jeweiligen Mindestalters

Frühester Termin zur theoretischen Prüfung:
 Drei Monate vor Geburtstag des jeweiligen Mindestalters

Frühester Termin zur praktischen Prüfung:
 Ein Monat vor Geburtstag des jeweiligen Mindestalters

 


 Prüfung:

Bei Ersterwerb einer Führerscheinklasse: Prüfung nicht bestanden ab 11 Fehlerpunkte oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet.

Bei Erweiterung einer Führerscheinklasse: Prüfung nicht bestanden ab 7 Fehlerpunkte

Sonderregelung für Mofa-Prüfbescheinigung:
praktische Prüfung entfällt
 Prüfung nicht bestanden ab 8 Fehlerpunkte

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