Wenn ich mit einem Mofa oder Moped unterwegs bin werde ich immer wieder darauf angesprochen mit welchem Führerschein man das jeweilige Teil bewegen darf
Ich kenne nur die alten Klassen 1er, 3er, 4er, 5er
hier
die neuen Klassen die ich im Internet gefunden habe
(Angaben wie immer ohne Gewähr)
Inzwischen hat sich wieder vieles geändert am Besten schaut man beim TüV des jeweiligen Bundesland nach,
hier der Link zum TüV Süd ⇓
Und hier noch die neueste Meldung vom ADAC unten (Link) anklicken ⇓
Überblick über Führerscheinklassen
(gültig für Deutschland)
Klasse Mofa (Prüfbescheinigung)
maximal 25 km/h und max 50 ccm Hubraum
Mindestalter 15 Jahre
Führerscheinausbildung: 6 Theoriestunden; 2 x 90 Minuten praktische Ausbildung
Klasse M
Moped, Mokick, Roller bis max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (gilt für neue Fahrzeuge; ältere Fahrzeuge je nach eingetragener Höchstgeschwindigkeit max. 50 km/h bzw. 60 km/h)
Mindestalter 16 Jahre
Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden; in der praktischen Ausbildung keine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl
Klasse A1
Leichtkraftrad bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)
Mindestalter 16 Jahre
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h
Führerscheinausbildung: 16 Theoriestunden; 12 Fahrstunden
Klasse A beschränkt
Für Bewerber unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34 PS), danach unbeschränkt
Alter 18-25 Jahre
Führerscheinausbildung: wie Klasse A1
Klasse A unbeschränkt
Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen.
Mindestalter 25 Jahre
Führerscheinausbildung: wie Klasse A1
Klasse S
Quads und Trikes bis max. 45 km/h, max. 50ccm und max. 4kW
Mindestalter 16 Jahre
Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden; in der praktischen Ausbildung keine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl
Klasse L
Land-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Mindestalter 16 Jahre
Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden
Klasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h
Klasse B
Kraftwagen bis max. 3,5t, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg zul. Gesamtmasse. Auch Anhänger, dessen zul. GM kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz und die Kombination Kfz/Hänger 3,5t nicht überschreitet.
Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 Jahre für Modell "Begleitetes Fahren")
Führerscheinausbildung: 14 Theoriestunden, 12 Fahrstunden
Klasse BE
Berechtigung zum Fahren von Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Voraussetzung: Besitz der Klasse B
Führerscheinausbildung: keine theoretische Ausbildung; 5 Fahrstunden
Hinweis: Bei der Angabe von Theorie- und Fahrstunden wird von Doppelstunden ausgegangen.
Die oben angegebene Stundenanzahl zur Ausbildung gilt für den Neuerwerb des Führerscheins. Beim Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringert sich in bestimmten Fällen die Mindestausbildungsdauer.
Frühester Zeitpunkt zum Beginn der Führerscheinausbildung:
Ein halbes Jahr vor Geburtstag des jeweiligen Mindestalters
Frühester Termin zur theoretischen Prüfung:
Drei Monate vor Geburtstag des jeweiligen Mindestalters
Frühester Termin zur praktischen Prüfung:
Ein Monat vor Geburtstag des jeweiligen Mindestalters
Prüfung:
Bei Ersterwerb einer Führerscheinklasse: Prüfung nicht bestanden ab 11 Fehlerpunkte oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet.
Bei Erweiterung einer Führerscheinklasse: Prüfung nicht bestanden ab 7 Fehlerpunkte
Sonderregelung für Mofa-Prüfbescheinigung:
praktische Prüfung entfällt
Prüfung nicht bestanden ab 8 Fehlerpunkte
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